Dienstag, Oktober 24, 2006

Schlecht verglichen ist halb verloren

(Es geht um die Regelungen zu Premium- und Auskunftsdiensten im Mobilfunk- und Festnetzbereich.)
Zitat aus einem Heise-Artikel:
Kitz empfahl den Politikern einen Vergleich mit anderen Rechtsbereichen, um zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Kundenschutzvorkehrungen tatsächlich gerechtfertigt seien. Man würde beim Kauf eines Burgers schließlich auch nicht gefragt, ob man ihn wirklich haben wolle. Auch erhalte ein Junk-Food-Liebhaber Mitte des Monats keinen Brief mit dem Hinweis, schon 20 Euro für Burger ausgegeben zu haben.

Wow. Was für ein Vergleich. Herr K., schon mal drüber nachgedacht, wovon Sie reden? Ihr Burger wird sofort an der Kasse bezahlt - der Premium-"Mehrwert"-Dienst hingegen nicht.

Ich empfehle Ihnen, Herr K., einen Vergleich mit dem realen Leben, um zu entscheiden, ob der vorgeschlagene Vergleich tatsächlich gerechtfertigt ist. Man würde schließlich die Aufnahme eines Autokredits auch nicht mit dem abendlichen Gang in die Kneipe vergleichen, selbst wenn beides manchmal auf ähnliche monatliche Beträge kommt. Auch erhalten Sie Mitte des Monats keinen Brief mit dem Hinweis, schon 20 schlechte Vergleiche gemacht zu haben.

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